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Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Stand-by und Leerlauf?

Der englische Begriff "Stand-by" bezeichnet die Betriebsbereitschaft des Geräts. In diesem Zustand ist der Energieverbrauch reduziert. Bei einem Fernsehgerät sind z.B. Bild und Ton ausgeschaltet. Das Gerät kann allerdings über die Fernbedienung jederzeit schnell eingeschaltet werden. Unter dem Begriff Leerlauf werden der Bereitschaftsbetrieb und der so genannte "Schein aus"-Betrieb zusammengefasst (s.u.).

Welche Kosten kann der Leerlaufbetrieb im Jahr verursachen?

Jedes Watt Leistungsaufnahme kostet im Dauerbetrieb etwa 1,75 Euro pro Jahr. Bei der Vielzahl an Geräten im Haushalt und der oft hohen Leistungsaufnahme im Leerlaufbetrieb können damit erhebliche Kosten entstehen. Eine Beispielrechnung der Initiative EnergieEffizienz hat ermittelt, dass in einem durchschnittlich ausgestatteten Haushalt schnell Kosten in Höhe von 100 Euro zusammenkommen.

Wie kann ich die Kosten für den Leerlauf-Verbrauch senken?

Am einfachsten, indem Sie Geräte, die sich im Stand-by-Modus befinden, richtig ausschalten. Bei Geräten im Schein-Aus-Zustand hilft eine schaltbare Steckdosenleiste weiter: Selbst wenn das Gerät nicht vollständig ausgeschaltet werden kann, zieht es nach Abschalten der Steckdosenleiste keinen Strom mehr aus dem Netz. Und wenn Sie gleich mehrere Geräte (z.B. Computer, Bildschirm, Lautsprecher, Scanner) an eine Steckdosenleiste schließen, schalten Sie alle mit nur einem Knopfdruck komplett aus.

Wo finde ich beim Geräteneukauf die Angaben zum Stand-by-Verbrauch?

Viele Hersteller weisen in ihren Produktunterlagen den Stand-by-Verbrauch ihrer Produkte aus. Dies gilt insbesondere für Geräte der Unterhaltungselektronik. Namhafte Hersteller von Fernsehgeräten kennzeichnen neue Geräte mittlerweile mit einem Label, auf dem u.a. auch Angaben zum Stand-by-Verbrauch zu finden sind. Ansonsten können Sie auch den Verkäufer um Hilfe fragen und ihn bitten, mit einem Strommessgerät den Verbrauch des Gerätes im Stand-by-Zustand zu ermitteln.

Was versteht man unter "Schein aus"-Betrieb?

Wenn das Gerät ausgeschaltet erscheint, jedoch noch weiterhin Strom verbraucht, spricht man von "Schein-Aus". Das Gerät erfüllt keine Funktion und kann auch nicht mit einer Fernbedienung eingeschaltet werden. Diesen Betriebszustand erkennt man oft nur mit einem Strommessgerät: Manche Geräte verraten sich aber durch ein leises Brummen oder ein warmes Netzteil.

Können grundsätzlich alle Elektrogeräte einfach vom Netz getrennt werden?

Bei manchen Geräten können Einstellungen verloren gehen, wenn sie vom Netz getrennt werden. Bei Video- und DVD-Recordern ist z.B. zu beachten, dass gespeicherte Daten wie Uhrzeit und Datum, Programme oder Programmierungen durch das vollständige Ausschalten verloren gehen können. Bevor sie diese Geräte mit einer schaltbaren Steckdosenleiste abschalten, sollten Sie daher in der Bedienungsanleitung des Gerätes nachschlagen.

Unnötiger Stromverbrauch und Klimaschutz - wie hängt das zusammen?

Die Stromerzeugung in Deutschland erfolgt überwiegend durch die Verbrennung von Kohle, Gas und Öl. Dabei entstehen klimaschädliche Kohlendioxid-Emissionen. Daher hilft Stromsparen dem Klima - auch wenn der Beitrag jedes einzelnen klein erscheinen mag. Bei rund 39 Millionen Haushalten kommt so einiges zusammen.

Wie werden TV, PC & Co richtig entsorgt?

Viele Elektro- und Elektronikgeräte enthalten Blei, Cadmium, Quecksilber, bestimmte Chromverbindungen oder bromhaltige Flammschutzmittel, die der Gesundheit und der Umwelt schaden. 

Deshalb regelt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die unweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) seit dem 24. März 2006 die umweltfreundliche Entsorgung für alle mit Strom und Batterien betriebenen Geräte. Dies bedeutet konkret:

  1. Sämtlicher Elektro- und Elektronikabfall ist bei den Sammelstellen ihrer Kommune abzugeben.
  2. Die Entsorgung ist für Privatpersonen grundsätzlich kostenfrei.
  3. Auch Altgeräte, Einzelteile oder Kleingeräte dürfen nicht mit dem Restmüll entsorgt werden.

Der kommunale Abfallkalender oder eine Beratungsstelle Ihrer Kommune nennt Ihnen die entsprechenden Adressen und Öffnungszeiten.

Seit dem 1. Juli 2006 verbietet die 3. Stufe des Gesetzes Geräteherstellern Blei, Cadmium, Quecksilber, bestimmte Chromverbindungen oder bromhaltige Flammschutzmittel zu verwenden. Aber auch wer moderne Geräte ohne diese Umweltgifte kauft, muss sie fachgerecht entsorgen.


Kostenlose Hotline

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 0800-0736734 beantwortet ein Experten-Team von Montag bis Freitag von 07.00 bis 20.00 Uhr kostenlos alle Fragen zum Thema "Strom sparen".

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