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Das EU-Energielabel
Seit 1998 müssen in Deutschland bestimmte elektrische Haushaltsgroßgeräte im Handel mit einem Energieverbrauchsetikett - auch EU-Label, EU-Energie-Label, Gerätelabel, Energiesparlabel oder Energieetikett genannt - ausgezeichnet werden.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist eine Richtlinie der Europäischen Union und die darauf basierende nationale Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz EnVKV).
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Labels und Fakten. Sie können das EU-Label auch als Marketinghilfe nutzen. Wir verraten Ihnen wie. Oder möchten Sie sich über die Gesetzgebung, bzw. das EU-Label in der Praxis informieren? Dann besuchen Sie die Rubrik Recht und Praxis.
Neues EU-Label seit dem 20. Dezmeber 2010
Für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen gilt seit 20. Dezember ein überarbeitetes EU-Label. Für Fernsehgeräte wird erstmalig ein EU-Label zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs eingeführt.




