Energieverbrauchskennzeichnung im Online-Handel
Online-Shops sind verpflichtet, Kunden vor dem Kauf über die Energieeffizienz zahlreicher Elektrogeräte zu informieren.
Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung regelt auch die Kennzeichnung von Produkten, die im Fernabsatz angeboten werden. Für den Online-, Katalog- und Telefonhandel sowie andere Verkaufsformen, bei denen der Käufer das Produkt nicht ausgestellt sieht, gilt: Der Kunde muss vor dem Kauf bestimmte Angaben des EU-Energielabels und Datenblatts des Modells einsehen können.
Denn mit Hilfe der genormten Angaben des Etiketts können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung – zusätzlich zum Anschaffungspreis – berücksichtigen. Die Regelung stellt sicher, dass Verbraucher in Online-Shops die gleichen Informationen zum Energieverbrauch eines Produkts erhalten, die ihnen in Verkaufsstellen vor Ort zur Verfügung stehen würden.
Bei TV-Geräten, die online zum Verkauf angeboten werden, müssen seit 30. März 2012 beispielsweise folgende Angaben gemacht werden:
- Energieeffizienzklasse des Modells
- Leistungsaufnahme im Betriebsmodus
- jährlicher Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr
- Bildschirmdiagonale
Eine vollständige Übersicht der notwendigen Angaben finden Sie in Anhang VI der Delegierten Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten.
Beim Verkauf von Kühl- und Gefriergeräten, einschließlich Weinlagerschränken, im Internet müssen seit 30. März 2012 beispielsweise diese Angaben genannt werden:
- Energieeffizienzklasse des Modells
- jährlicher Energieverbrauch
- Nettovolumen jedes Kühl- bzw. Gefrierfachs und ggf. Sternekennzeichnung
- Klimaklasse
- maximale Geräuschentwicklung
- falls das Modell ein Einbaugerät ist, eine entsprechende Angabe
Eine vollständige Übersicht der notwendigen Angaben finden Sie in Anhang V der Delegierten Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Kühlgeräten.
Bei Geschirrspülern, die online zum Verkauf angeboten werden, müssen seit 20. April 2012 beispielsweise folgende Daten genannt werden:
- Energieeffizienzklasse des Modells
- Standardbeladung als Anzahl von Maßgedecken
- jährlicher Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr
- jährlicher Wasserverbrauch in Litern pro Jahr
- Trocknungseffizienzklasse
- maximale Geräuschentwicklung in Dezibel
- falls das Modell ein Einbaugerät ist, eine entsprechende Angabe
Eine vollständige Übersicht der notwendigen Angaben finden Sie in Anhang IV der Delegierten Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Geschirrspülern.
Auf Webseiten, die Waschmaschinen anbieten, müssen seit 20. April 2012 beispielsweise folgende Daten aufgeführt werden:
- maximale Beladung im Programm 40° oder 60° C Baumwolle (angegeben wird der niedrigere Wert)
- Energieeffizienzklasse des Modells
- jährlicher Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Watt
- jährlicher Wasserverbrauch in Litern pro Jahr
- Schleudereffizienzklasse
- maximale Schleuderdrehzahl und die Restfeuchte
- maximale Geräuschentwicklung beim Waschen und Schleudern in Dezibel
- falls das Modell ein Einbaugerät ist, eine entsprechende Angabe
Eine vollständige Übersicht der notwendigen Angaben finden Sie in Anhang IV der Delegierten Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Waschmaschinen.
Für Wäschetrockner gilt zurzeit eine Übergangsfrist, in der noch Angaben nach der bisherigen Durchführungsrichtlinie zum Energieverbrauchskennzeichnung von Wäschetrocknern (Anhang III) genannt werden können.
Spätestens ab 29. September 2013 müssen im Online-Verkauf dann verpflichtend u.a. diese Angaben für Wäschetrockner genannt werden:
- maximale Beladung im Standard-Baumwollprogramm in Kilogramm
- Gerätetyp (d.h. Abluft-, Kondensations- oder gasbeheizter Wäschetrockner)
- Energieeffizienzklasse des Modells
- ob es sich um einen „Wäschetrockner mit Automatik“ oder einen „Wäschetrockner ohne Automatik“ handelt
- Energieverbrauch des Standard-Baumwollprogramms in Kilowattstunden
- Leistungsaufnahme im ausgeschalteten Zustand und im Betriebszustand
- Programmdauer des Standard-Baumwollprogramms
- ggf. Kondensationseffizienzklasse
- Geräuschentwicklung für das Standard-Baumwollprogramm in Dezibel
- falls das Modell ein Einbaugerät ist, eine entsprechende Angabe
Abhängig vom Gerätetyp müssen ggf. weitere Produktdaten genannt werden. Eine vollständige Übersicht der notwendigen Angaben finden Sie in Anhang IV der Delegierten Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Wäschetrocknern.
Werden Waschtrockner online vertrieben, so müssen u.a. folgende Angaben gelistet werden:
- Energieeffizienzklasse des Modells
- Energieverbrauch beim Waschen und Trocknen
- Energieverbrauch beim Waschen
- Waschwirkungsklasse
- Schleuderwirkung
- Schleuderdrehzahl
- maximale Beladung beim Waschen und beim Trocknen
- Wasserverbrauch beim Waschen und Trocknen
- Wasserverbrauch beim Waschen
- geschätzter Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushalts, der den Waschtrockner immer zum Trocknen verwendet (200 Programme)
- geschätzter Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushalts, der den Waschtrockner nie zum Trocknen verwendet (200 Programme)
- Geräuschentwicklung
Eine vollständige Übersicht der notwendigen Angaben finden Sie in Anhang III der Durchführungsrichtlinie zur Energieetikettierung von Wasch-Trockenautomaten.
Für Haushaltslampen mit ungerichtetem Licht gilt zurzeit eine Übergangsfrist, in der noch Angaben nach der bisherigen Durchführungsrichtlinie zur Energieetikettierung von Haushaltslampen (Anhang III) genannt werden können. Lampen mit einer Leistungsaufnahme von unter 4 Watt (betrifft zum Teil Leuchtdioden) sowie Lampen mit gerichtetem Licht (z.B. Reflektorlampen) fallen nicht unter diese Durchführungsrichtlinie.
Spätestens ab 1. September 2013 müssen im Online-Verkauf dann verpflichtend u.a. diese Angaben für Haushaltslampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht genannt werden:
- Energieeffizienzklasse
- gewichteter Energieverbrauch in Kilowattstunden bei einer Nutzung von 1000 Stunden
Eine vollständige Übersicht der notwendigen Angaben finden Sie in Anhang IV der Delegierten Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten (PDF). Ausgenommen von dieser Regelung sind Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von weniger als 30 Lumen.
Für Elektrobacköfen gibt es noch kein neues EU-Energielabel. Daher gelten für die Produktinformation im Online-Handel vorerst weiterhin die Vorgaben des Anhangs III der Durchführungsrichtlinie zur Energieetikettierung von Elektrobacköfen.
Anzugeben sind danach beispielsweise:
- der Hersteller und das Modellkennzeichen,
- die Energieeffizienzklasse des Modells,
- der Energieverbrauch,
- das nutzbare Volumen,
- die Größe sowie
- die Geräuschentwicklung.
Für Klimageräte gilt zurzeit eine Übergangsfrist, in der noch Angaben nach der bisherigen Durchführungsrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung von Raumklimageräten (Anhang III) genannt werden können.
Spätestens ab 1. Januar 2013 müssen bei Klimageräten, die im Online-Verkauf vertrieben werden, jedoch beispielsweise folgende Angaben gemacht werden:
- Energieeffizienzklasse des Modells
- Leistungskennzahl im Kühl- bzw. Heizbetrieb
- Jahresstromverbrauch oder stündlicher Stromverbrauch (je nach Gerätetyp)
- maximale Geräuschentwicklung
- Bezeichnung und das Treibhauspotenzial des verwendeten Kältemittels
Abhängig vom Gerätetyp müssen ggf. weitere Produktdaten genannt werden. Eine vollständige Übersicht der notwendigen Angaben finden Sie in Anhang VI der Delegierten Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Klimageräten.
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