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Welche Geräte sind gelabelt

Die meisten Haushaltsgroßgeräte müssen mit dem EU-Label ausgezeichnet werden. Welche Geräte genauso gelabelt werden müssen, ist in der nationale Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz EnVKV) festgelegt. Im folgenden finden Sie eine Übersicht der betroffenen Geräte und können gleich einen Blick auf das zugehörige EU-Label werfen.

Zusätzlich zu den Haushaltsgeräten werden auch Lampen mit dem EU-Label ausgezeichnet

Falls Sie bei anderen Gerätegruppen Energielabels finden, die dem EU-Label sehr ähnlich sind (z.B. bei Heizungspumpen), handelt es sich dabei um freiwillige Kennzeichnungssysteme, die nicht auf die EU-Richtlinie 92/75/EWG zurückgehen. Diese informieren zwar auch über die Energieeffizienz von Geräten, werden aber aufgrund der Freiwilligkeit nicht von allen Herstellern dieser Gerätekategorie genutzt, insbesondere nicht bei Produkten mit geringer Energieeffizienz. Auch bei ähnlichem Design des Labels ist nicht zwingend gewährleistet, dass die Energieeffizienzklassen mit denen des EU-Labels vergleichbar sind.