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Rechtsgrundlagen zum EU-Label
Mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) wurde die EU-Rahmenrichtlinie und die bereits entwickelten Durchführungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Die EnVKV regelt die Auszeichnung von Haushaltsgroßgeräten mit dem EU-Label. Die Richtlinien zur Energieverbrauchskennzeichnung existieren in Europa und Deutschland seit 1979. Mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) vom 1.Juli 1997 wurde in Deutschland die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Richtlinie 92/75/EWG und 96/57/EG geschaffen. Inzwischen wurde das EnVKG von 1997 durch das EnVKG vom 30. Januar 2002 (PDF) ersetzt.
Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und zur Gestaltung des EU-Labels finden Sie auf den Unterseiten von „ Recht und Praxis“.


