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Neues EU-Label gilt seit 20.12.2010

Neu gestaltetes EU-Energielabel für Kühl- und Gefriergeräte.
© Europäische Kommission

Warum gibt es ein neues EU-Label?  

Das bisherige EU-Label hat seit seiner Einführung in Deutschland 1998 wesentlich zur Steigerung der Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten beigetragen: So arbeiten heutige Haushaltsgeräte deutlich energieeffizienter als zur Zeit der Einführung des Labels. Das bisherige EU-Label  bietet daher in vielen Fällen keine ausreichende Differenzierung hocheffizienter Produkte mehr.

Aus diesem Grund haben sich die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der EU im November auf eine Neugestaltung des EU-Labels geeinigt und die hierfür notwendige Überarbeitung der EU-Richtlinie im Juni 2010 abgeschlossen.

Für welche Produkte gilt ein neues EU-Label? 

Für die Produktgruppen Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen gilt seit 20. Dezember ein neues bzw. überarbeitetes EU-Label. Für Fernsehgeräte wird erstmalig ein EU-Label zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs eingeführt.  

Was ändert sich - was bleibt gleich?  

Das grundsätzliche Erscheinungsbild des EU-Labels bleibt weitestgehend unverändert. Die Farbskala der Energieeffizienzklassen wird auch in Zukunft von Dunkelgrün (für die höchste Energieeffizienzklasse) bis Rot (für die niedrigste Energieeffizienzklasse) reichen.

Über die bislang „beste“ Energieeffizienzklasse A bzw. A++ hinaus wird nun für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler zusätzlich die Klasse A+++ vergeben werden. Für Fernsehgeräte wird die Klasse A als höchste Effizienzklasse gelten.

Ab wann gilt das neue EU-Label?  

Das neue EU-Label für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernsehgeräte kann seit dem 30. November bzw. 20. Dezember 2010 auf freiwilliger Basis verwendet werden. Verpflichtend wird die Kennzeichnung mit dem neuen Label dann ab dem 30. November 2011 (Kühl- und Gefriergeräte, Fernsehgeräte) bzw. 20. Dezember 2011 (Waschmaschinen, Geschirrspüler). 

Eine Pflicht zur Umetikettierung besteht grundsätzlich nicht. D.h., Geräte im Handel, die noch mit einem alten Label ausgestattet sind, müssen nicht nachträglich mit dem neuen Label gekennzeichnet werden.