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Praxis

Die  Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – EnVKV schreibt vor, dass alle zum Verkauf angebotenen und ausgestellten Haushaltsgroßgeräte, die von der Verordnung betroffen sind, mit dem EU-Label gekennzeichnet werden müssen. Dazu sind zwei Schritte nötig:

  1. Kleben Sie das Grundetikett außen auf die Vorder- bzw. Oberseite des Gerätes

  2. Fügen Sie den gerätespezifische Datenstreifen ein, er wird vom Hersteller jedem Gerät beigelegt.

Die Grundetiketten können Sie kostenlos bestellen. Wo und wie erfahren Sie hier:

 Grundetiketten bestellen

Bitte beachten Sie: Bei nicht ausgestellten Geräten, die über den Versandhandel, Kataloge oder einen anderen Weg angeboten werden, bei dem Interessenten die Geräte nicht ausgestellt sehen, haben die Händler sicherzustellen, dass den Interessenten vor Vertragsabschluß die nach EnVKV erforderlichen Angaben zur Kenntnis gelangen.


Sonderfall Lampen

Lampen werden nicht von Ihnen, sondern von den Lieferanten vor der Auslieferung gekennzeichnet. Die Etiketten müssen entweder auf der Außenseite der Einzelverpackung jeder Lampe angebracht bzw. eingedruckt sein oder der Verpackung beiliegen. Händler dürfen die Lampen laut EnVKV nur ausstellen, wenn diese von den Lieferanten mit den erforderlichen Etiketten versehen sind. Die Etiketten befinden sich auf allen mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen, ausgenommen Niedervolt-Halogen- und Reflektorlampen.

Selbstverpflichtung

Neben den gesetzlichen Vorgaben schafft auch die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie eine wichtige Grundlage, um die Energieeffizienz in Europa zu steigern. Darin verpflichten sich die Hersteller gegenüber der Europäischen Union im Wesentlichen dazu, ineffiziente Geräte bis zu einem konkreten Termin vom Markt zu nehmen. Außerdem werden Ziele für die Senkung des Durchschnittsverbrauchs der Gesamtproduktion definiert. Bisher existieren Vereinbarungen für Wasch- und Spülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte sowie elektrische Warmwassergeräte.