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Europäisches Recht
Der Rat der EU verabschiedete am 22.September 1992 die Richtlinie 92/75/EWG (TIF) für eine einheitliche Angabe des Energieverbrauchs. Alle Mitgliedsstaaten sind damit verpflichtet, diese EU-weite Rahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das heißt, Angaben über den Verbrauch an Energie und andere Ressourcen sind mittels einheitlicher Etikettierung und Produktinformation vorgesehen.
Seit dem 19. Mai 2010 gilt die Neufassung Richtlinie 2010/30/EU (PDF).
Folgende Geräte müssen mit dem EU-Label gekennzeichnet werden:
- Kühl- und Gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen und Fernsehgeräte (spätestens ab 20.11.2011)
- Elektrobacköfen
- Lichtquellen (Haushaltslampen)
- Raumklimageräte
- Wasch-Trocken-Automaten sowie Wäschetrockner
Für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen gilt seit 20. Dezember 2010 ein überarbeitete EU-Label.
Für Fernsehgeräte wurde erstmalig ein EU-Label zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs eingeführt.
Hier finden Sie die aktualisierten Verordnungen als pdf-Dokumente:
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1060/2010der Kommission vom 28. September 2010 (PDF):
zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission vom 28. September 2010 (PDF):
zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern in Bezug auf den Energieverbrauch.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission vom 28. September 2010 (PDF):
zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen in Bezug auf den Energieverbrauch.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission vom 28. September 2010 (PDF):
zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch.
Quelle: EUR-Lex
Weiterhin gültig bleiben die folgenden Richtlinien:
Richtlinie 2002/40/EG der Kommission vom 8. Mai 2002 (PDF):
Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Elektrobacköfen.
Richtlinie 2002/31/EG der Kommission vom 22. März 2002 (PDF):
Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Raumklimageräte.
Richtlinie 98/11/EG der Kommission vom 27. Januar 1998 (PDF):
Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Haushaltslampen.
Richtlinie 96/60/EG der Kommission vom 19. September 1996 (TIF):
Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten (ABl. Nr. L 266 S. 1).
Richtlinie 95/13/EG der Kommission vom 23. Mai 1995 (TIF):
Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates im Hinblick auf das Energieetikett für elektrische Haushaltswäschetrockner (ABl. Nr. L 136 S. 28).
Quelle: Juris GmbH


