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Energieverbrauchskennzeichungsgesetz und Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Mit dem Energieverbrauchskennzeichungsgesetz (EnVKG) und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) wurden die EU-Rahmenrichtlinie und die bereits entwickelten Durchführungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) vom 1.Juli 1997, wurde in Deutschland die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Richtlinie 92/75/EWG und 96/57/EG geschaffen. Inzwischen wurde das EnVKG von 1997 durch das ° EnVKG vom 30. Januar 2002 ersetzt. 2002 ist der Anwendungsbereich der EnVKV erweitert worden. Eine entsprechende Änderungsverordnung ist am 18. Dezember 2002 in Kraft getreten (BGBl. I S 4517):
In Umsetzung zweier europäischer Richtlinien müssen nun auch elektrische Raumklimageräte und elektrische Backöfen mit dem EU-Label ausgezeichnet werden. Das bedeutet, Lieferanten und Händler müssen ihre zum Verkauf ausgestellten Produkte mit einheitlichen Etiketten und Produktinformationen versehen.
Eine weitere wesentliche Regelung bezieht sich auf nicht ausgestellte Geräte und betrifft insbesondere Küchenfachhändler und Einrichtungshäuser. Sowohl bei der Darstellung auf der Internetseite als auch dem Handel über das Internet. Bei der Abgabe eines schriftlichen Angebots für eine Einbauküche müssen dem interessierten Käufer alle Angaben gemäß EnVKV übermittelt werden (Angaben auf dem EU-Label und auf dem Datenblatt). Dies bezieht sich auf alle der Kennzeichnungspflicht unterliegenden Elektrogeräte (wie Kühlschränke, Geschirrspüler etc.), die in die Küche eingebaut werden sollen.
Änderungsverordnung der EnVKV vom 19.02.2004 (PDF) [Quelle: juris GmbH]
Überblick über den derzeitigen Stand der kennzeichnungspflichtigen Haushaltsgeräte.
- Entwicklung der Energieverbrauchskennzeichnung in Deutschland. Die veröffentlichten Gesetze und Rechtsverordnungen sind nicht die amtlichen sondern konsolidierte Fassungen. Die amtlichen Fassungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen findet sich nur im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger. Quelle: Juris GmbH
Die veröffentlichten Gesetze und Rechtsverordnungen sind nicht die amtlichen sondern konsolidierte Fassungen. Die amtlichen Fassungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen findet sich nur im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger. Quelle: Juris GmbH


